Opferschutz

Diejenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, haben oft nicht nur mit den psychischen Folgen der Tat zu kämpfen. Auch Jahre danach bleiben Opfer von Gewaltdelikten mit finanziellen Belastungen zurück. Zudem quält meist auch Jahre später der Gedanke an das Tatgeschehen. Nach erlebten Gewalt- und Sexualdelikten sowie häuslicher Gewalt fühlen sich viele Opfer von der Justiz im Stich gelassen. Ich vertrete Opfer von Straftaten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung als Nebenkläger und setze mich für sie ein. Ich unterstütze Sie zudem bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und auch bei Ihren OEG-Anträgen stehe ich Ihnen zur Seite. Wichtig ist mir hier, dass Sie umfassend informiert und bestmöglich anwaltlich vertreten werden.

Rechtsanwaltskanzlei Kathrin Scharmacher

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